Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7868
BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86 (https://dejure.org/1986,7868)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1986 - 5 B 15.86 (https://dejure.org/1986,7868)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1986 - 5 B 15.86 (https://dejure.org/1986,7868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,7868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86
    Weder der dem Urteil des Senats vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15 = FamRZ 1980, 835) zugrundeliegende Sachverhalt noch die Sachverhalte, über die in den Urteilen vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 und 5 C 122.81 - (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80] und 250) zu befinden war, stimmen mit dem hier entscheidungserheblichen Sachverhalt überein.

    Aus den Darlegungen in dem Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 - (BVerwGE 67, 235 ), die der Beklagte auf Seite 3 des Beschwerdeschriftsatzes wörtlich zitiert hat, kann nichts anderes hergeleitet werden.

  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86
    Dann aber kommt die Annahme einer die Zulassung der Revision rechtfertigenden Divergenz zwischen dem angefochtenen Beschluß und den vom Beklagten bezeichneten Urteilen des Senats nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Revision nicht allein deshalb zugelassen werden, weil ein Instanzgericht eine bestimmte Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat (Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - und vom 23. August 1976 - BVerwG 3 B 2.76 - ).

  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 25.81
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86
    Zu Ausführungen dazu, daß die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung im vorgenannten Sinne gerechtfertigt ist, bestand hier um so mehr Anlaß, als das Berufungsgericht auf Seite 10 seines Beschlusses für die zugunsten des Klägers ergangene Entscheidung ausdrücklich auf die "besondere Fallgestaltung" der Streitsache abgehoben hat (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86
    "Darlegen" im Sinne dieser Vorschrift erfordert mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und ferner einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen, das heißt der über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen rechtlichen Bedeutung rechtfertigen soll (s. insbesondere BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 23.08.1976 - 3 B 2.76

    Beurteilung der Armut einer Partei im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Revision nicht allein deshalb zugelassen werden, weil ein Instanzgericht eine bestimmte Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat (Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - und vom 23. August 1976 - BVerwG 3 B 2.76 - ).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86
    Weder der dem Urteil des Senats vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15 = FamRZ 1980, 835) zugrundeliegende Sachverhalt noch die Sachverhalte, über die in den Urteilen vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 und 5 C 122.81 - (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80] und 250) zu befinden war, stimmen mit dem hier entscheidungserheblichen Sachverhalt überein.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86
    "Darlegen" im Sinne dieser Vorschrift erfordert mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und ferner einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen, das heißt der über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen rechtlichen Bedeutung rechtfertigen soll (s. insbesondere BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 122.81

    Antrag auf Ausbildungsförderung - Mehrfacher Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86
    Weder der dem Urteil des Senats vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15 = FamRZ 1980, 835) zugrundeliegende Sachverhalt noch die Sachverhalte, über die in den Urteilen vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 und 5 C 122.81 - (BVerwGE 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80] und 250) zu befinden war, stimmen mit dem hier entscheidungserheblichen Sachverhalt überein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht